Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

 

  • Bei leichten Krankheitssymptomen dürfen die Kinder die Einrichtung besuchen.
  • Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf eine chronische Erkrankung oder eine Allergie zurückführen sind, bleiben zuhause!
  • Die Einrichtung darf besucht werden, wenn die Krankheit/Erkältung am Abklingen ist und das Kind nur noch leichte Symptome hat (kein Fieber).
  • Es wird angeraten, bei neu aufgetretenen Krankheiten einen Selbsttest zu Hause durchzuführen.
  • Für positiv getestete Kinder gilt nach unserer Hausregel ein Betreuungsverbot!
  • Positiv getestete Eltern/Erziehungsberechtigte, die das Kind in die Einrichtung bringen, werden gebeten uns telefonisch zu informieren und dann wird das Kind an der Haustüre in Empfang genommen.